Eine Firma „bei Google Maps eintragen“ heißt in der Praxis: ein Google-Unternehmensprofil anlegen oder beanspruchen – einen separaten Maps-Eintrag gibt es nicht, die Daten stammen aus derselben Quelle und erscheinen gleichzeitig in Suche, Local Pack und Maps. Bevor überhaupt etwas neu angelegt wird, lohnt sich ein Zwischenschritt, den viele überspringen: prüfen, ob die Firma nicht bereits als unbestätigter Eintrag existiert.
Mit über 2 Milliarden monatlich aktiven Nutzern, wie Google-CEO Sundar Pichai beim Alphabet-Quartalsbericht bekannt gab, ist Google Maps eines der meistgenutzten Google-Produkte überhaupt – ein Grund mehr, den Eintrag von Anfang an korrekt aufzusetzen statt später einen Duplikat-Konflikt beheben zu müssen.
Erst prüfen, dann anlegen: Existiert der Eintrag schon?
Viele Betriebe gehen davon aus, ganz am Anfang zu stehen, obwohl längst ein unbestätigter Eintrag existiert – etwa weil ein früherer Website-Betreiber, ein Branchenverzeichnis-Import oder schlicht ein vorbeigehender Nutzer über die Google-Maps-App einen Standort markiert hat. Ein Beispiel: Ein Elektrobetrieb, der seit zehn Jahren am selben Standort arbeitet, aber noch nie selbst ein Google-Unternehmensprofil angelegt hat, findet bei der Suche nach dem eigenen Firmennamen in Maps oft bereits einen grauen Pin mit Adresse und Kategorie – ganz ohne eigenes Zutun. Wer das übersieht und stattdessen ein komplett neues Profil erstellt, produziert exakt die Art von Mehrfach-Eintrag, die Google später als Duplikat einstuft und häufig einen der beiden Einträge vollständig entfernt. Sind Duplikate bereits entstanden, lassen sie sich oft noch über eine gezielte Zusammenführung beheben, bevor Google selbst eingreift.
Fall 1: Der Eintrag existiert bereits
Laut der offiziellen Google-Hilfe gilt: „Wenn bereits ein unbestätigtes Unternehmensprofil für Ihr Unternehmen vorhanden ist, können Sie Anspruch darauf erheben.“ Der Ablauf dafür:
- Google Maps öffnen und nach dem Namen und der Stadt des eigenen Unternehmens suchen.
- Wird der Eintrag gefunden, die Option „Inhaberschaft für dieses Unternehmen geltend machen“ auswählen.
- Eine Bestätigungsoption wählen und der angezeigten Anleitung folgen.
Der entscheidende Unterschied zum Neuanlegen: Der bereits vorhandene Eintrag samt eventuell schon gesammelter Bewertungen bleibt erhalten, statt bei null zu starten oder zwei parallele Profile zu riskieren.
Fall 2: Kein Eintrag vorhanden
Taucht bei der Suche in Maps nichts auf, wird ein komplett neues Profil über business.google.com angelegt. Die einzelnen Schritte dabei – Google-Konto, Firmenname, Kategorie, Adresse oder Einzugsgebiet, Verifizierung – unterscheiden sich technisch nicht vom Beanspruchen eines bestehenden Eintrags, nur dass sämtliche Angaben erstmals eingetragen werden. Unser ausführlicher Ratgeber zum Erstellen eines Google-Unternehmensprofils führt durch jeden einzelnen dieser Schritte inklusive der häufigsten Ablehnungsgründe.
| Situation | Richtiger Weg | Falscher Weg |
|---|---|---|
| Grauer Pin ohne Bestätigung sichtbar | Anspruch erheben (Inhaberschaft geltend machen) | Zweites, neues Profil anlegen |
| Kein Eintrag auffindbar | Neues Profil über business.google.com erstellen | Warten, bis Google von selbst einen Eintrag anlegt |
| Unsicher, ob Eintrag existiert | Vor jedem Anlegen gezielt in Maps suchen | Direkt ein neues Profil anlegen, ohne zu prüfen |
Interaktiv: Welcher Fall trifft auf Sie zu?
Wählen Sie aus, was Ihre Suche in Google Maps ergeben hat:
Fall 3: Der Eintrag wird bereits von jemand anderem verwaltet
Ein dritter, oft unangenehmer Fall: Der Eintrag existiert bereits und ist sogar bestätigt – aber nicht auf einem eigenen Konto, sondern auf dem einer früheren Agentur, eines ausgeschiedenen Mitarbeiters oder eines Webentwicklers. In diesem Fall zeigt Google beim Versuch, das Profil zu beanspruchen, den Hinweis, dass es „möglicherweise bereits von einer anderen Person verwaltet wird“, und bietet die Option „Zugriff anfordern“ an. Laut der offiziellen Google-Hilfe gilt dann: „Der aktuelle Inhaber des Profils wird dann per E-Mail benachrichtigt und hat drei Tage Zeit, um zu antworten.“ Reagiert die aktuelle Inhaberschaft nicht innerhalb dieser Frist, kann der Anspruch selbst über die Bestätigungs-E-Mail erhoben werden – allerdings merkt Google selbst an, dass diese Option nicht immer verfügbar ist. Ein Beispiel: Ein Malerbetrieb, dessen Website vor Jahren von einer mittlerweile nicht mehr erreichbaren Agentur eingerichtet wurde, entdeckt erst beim Beanspruchen-Versuch, dass das eigene Google-Unternehmensprofil noch auf dem Agentur-Konto läuft. Statt drei Tage auf eine Antwort zu warten, die realistisch nie kommt, bleibt oft nur der Weg über „Zugriff anfordern“ und anschließend die Fristablauf-Option – ein Grund mehr, das Profil von Anfang an auf einem eigenen Konto zu führen, wie es unser Ratgeber zum Erstellen empfiehlt.
Nach dem Eintrag: Verifizierung nicht vergessen
Ob beansprucht oder neu angelegt – sichtbar für die Öffentlichkeit wird der Eintrag erst nach erfolgreicher Verifizierung. Welche Methoden dafür infrage kommen und wie lange sie dauern, erklärt unser Ratgeber zu den Verifizierungsmethoden. Wie growen Google-Unternehmensprofile im Rahmen der lokalen Sichtbarkeit betreut, zeigt unsere Seite zur lokalen Google-Sichtbarkeit.