Ratgeber

SEO-Vertrag: Worauf Sie bei Laufzeit und Kündigungsfrist achten sollten

September 19, 2026 3 Min. Lesezeit

Bei einem SEO-Vertrag entscheiden vor allem drei Angaben über die tatsächliche Bindung: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und der Verlängerungsmechanismus. Zwölf Monate Mindestlaufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist vor Ablauf sind in der Branche üblich — alles darüber ist eher Kundenbindung als fachliche Notwendigkeit.

Werkvertrag oder Dienstvertrag: warum das für Sie wichtig ist

Die Bezeichnung „SEO-Vertrag“ sagt rechtlich nichts aus — entscheidend ist, was konkret geschuldet wird. Nach §611 BGB wird beim Dienstvertrag „zur Leistung der versprochenen Dienste“ verpflichtet — also laufende Tätigkeit, kein bestimmtes Ergebnis. Nach §631 BGB wird beim Werkvertrag dagegen „zur Herstellung des versprochenen Werkes“ verpflichtet — ein konkreter, abnahmefähiger Erfolg. Die meisten laufenden SEO-Betreuungsverträge sind Dienstverträge, weil kontinuierliche Arbeit vereinbart wird. Verspricht ein Vertrag dagegen einen bestimmten Erfolg — etwa eine feste Anzahl Backlinks oder eine Platzierung —, wird daraus ein Werkvertrag mit Abnahme- und Gewährleistungspflichten. Da niemand eine Platzierung tatsächlich zusichern kann, ist ein SEO-Werkvertrag mit Erfolgszusage in der Praxis riskant für beide Seiten — mehr dazu in unserem Ratgeber zur Rankinggarantie.

Mindestlaufzeit: wie lang ist üblich, wie lang ist zu lang

Eine gewisse Mindestlaufzeit ist fachlich begründbar: Erste Bewegungen sind nach 6 bis 12 Wochen realistisch, spürbare Effekte oft erst nach vier bis sechs Monaten. Eine Mindestlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten deckt diesen Zeitraum ab. Zwölf- oder 24-Monats-Verträge mit zusätzlich langer Kündigungsfrist sind dagegen ein Warnsignal — dazu mehr in unserem Ratgeber zur seriösen SEO-Agentur.

Die Kündigungsfrist und die stille Verlängerungsfalle

Der eigentliche Trick steckt selten in der Mindestlaufzeit, sondern im Verlängerungsmechanismus. Typische Klausel: „Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“ Das Kündigungsfenster liegt damit Monate vor dem Datum, an das man ohne Kalendererinnerung denkt — genau darauf ist die Klausel ausgelegt. Wer sie verpasst, steckt ungewollt in einem weiteren Jahr.

Ein grober Missstand hat dabei sogar rechtlich keinen Bestand: Nach §307 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“. Diese Kontrolle gilt über §310 BGB auch zwischen Unternehmen, wenn auch mit Rücksicht auf branchenübliche Gepflogenheiten. Verlängert sich ein sechsmonatiger Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre, ist das Missverhältnis zwischen ursprünglicher Laufzeit und Verlängerungsdauer ein Fall, den Gerichte als unangemessen einstufen — ein Freibrief für beliebig lange Verlängerungsklauseln ist es also auch bei Unternehmen nicht.

Kündigungsfristen-Rechner: Bis wann müssen Sie kündigen?
Bitte Vertragsbeginn eingeben.

Ampel-Check: Welche Klauseln unbedenklich sind, welche nicht

Klausel Unbedenklich Warnsignal
Mindestlaufzeit 6–12 Monate 24 Monate oder länger
Kündigungsfrist danach 1 Monat oder monatlich kündbar 3 Monate oder mehr zusätzlich zur Mindestlaufzeit
Automatische Verlängerung Verlängerung um 1 Monat, jederzeit kündbar danach Erneute 12-Monats-Bindung bei jeder Verlängerung
Sonderkündigung bei Nichtleistung Ausdrücklich vorgesehen Nicht erwähnt oder ausgeschlossen

Außerordentliche Kündigung: Ihr Recht bei mangelhafter Leistung

Selbst eine bindende Mindestlaufzeit ist kein Freibrief für die Agentur. Nach §314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis wie ein laufender SEO-Betreuungsvertrag „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden — unabhängig davon, was der Vertrag zur regulären Laufzeit sagt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende unter Abwägung beider Interessen unzumutbar wird: monatelang ausbleibende Berichte, nachweislich nicht erbrachte vereinbarte Leistungen oder ein vollständiger Kommunikationsabbruch fallen typischerweise darunter. Eine einzelne verzögerte Antwort reicht dafür nicht — dokumentieren Sie Ausfälle schriftlich, bevor Sie sich darauf berufen. Die konkreten Schritte von der Dokumentation über die notwendige Abmahnung bis zur Kündigung selbst zeigt unser Ratgeber: Was tun, wenn die SEO-Agentur nicht liefert?

Was ein fairer SEO-Vertrag stattdessen regelt

Statt langer Bindung gehören klare, überprüfbare Leistungsbeschreibungen in den Vertrag — was genau monatlich geliefert wird, woran der Fortschritt gemessen wird und was bei Kündigung mit Zugängen und Inhalten passiert. Eine vollständige Liste von Fragen für das Erstgespräch finden Sie in unserem Ratgeber mit 10 Fragen vor Vertragsabschluss.

Bei growen ist die einmalige Erstellung ein abgeschlossenes Projekt ohne Mindestlaufzeit, die laufende Betreuung monatlich kündbar ohne Kündigungsfrist über den Monat hinaus. Details dazu auf unserer Preise-Seite.

Häufige Fragen

Ist ein SEO-Vertrag rechtlich ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag?

Das hängt von der konkret vereinbarten Leistung ab, nicht vom Namen des Vertrags. Wird laufende Tätigkeit vereinbart, handelt es sich nach §611 BGB um einen Dienstvertrag. Wird ein konkreter Erfolg geschuldet — etwa eine bestimmte Anzahl Backlinks oder eine Platzierung —, handelt es sich nach §631 BGB um einen Werkvertrag mit weitreichenderen Gewährleistungspflichten der Agentur.

Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

Bei den meisten SEO-Verträgen mit Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Verlängerungsdauer — oft erneut 6 oder 12 Monate. Ohne fristgerechte Kündigung bleiben Sie an diese neue Laufzeit gebunden.

Ist eine monatliche Kündigungsfrist bei SEO unüblich?

Nein, im Gegenteil. Sie zeigt, dass die Agentur von der eigenen Arbeit überzeugt ist und Kunden über Ergebnisse hält, statt über eine lange Vertragsbindung.

Zur Zusammenarbeit

Was kostet das?

Eine Website mit eingerichtetem Google-Unternehmensprofil beginnt bei 1.890 €. Mit vier eigenen Leistungsseiten bei 3.490 €. Die laufende Betreuung kostet ab 490 € im Monat und ist monatlich kündbar. Alle Positionen einzeln finden Sie unter Preise.

Wie lange dauert es, bis ich etwas merke?

Das Google-Unternehmensprofil wirkt meist innerhalb von zwei bis sechs Wochen — dort kommen die ersten Anrufe her. Eigene Leistungsseiten brauchen drei bis sechs Monate, bis sie stabil ranken. Wer Ihnen Ergebnisse in zwei Wochen verspricht, verkauft Ihnen Anzeigen oder erzählt Ihnen etwas.

Bin ich an eine Laufzeit gebunden?

Nein. Die einmalige Erstellung ist ein abgeschlossenes Projekt. Die laufende Betreuung ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist über den Monat hinaus.

Was muss ich selbst dazu beitragen?

Ein bis zwei Stunden Ihrer Zeit. Wir brauchen Fotos aus Ihrem Betrieb, realistische Preisspannen und die Fragen, die Kunden Ihnen am Telefon stellen. Die Texte schreiben wir, Sie prüfen sie fachlich — das muss ohnehin über Ihren Tisch.

Wem gehört die Website am Ende?

Ihnen. Domain, Hosting-Zugang, Inhalte und alle Konten laufen auf Ihren Namen — auch wenn Sie die Zusammenarbeit beenden. Sie bekommen keine Mietlösung, aus der Sie nicht herauskommen.

Und wenn es nicht funktioniert?

Dann sehen Sie das als Erstes, nicht wir. Die Google Search Console richten wir auf Ihrem eigenen Konto ein. Dort steht, für welche Suchanfragen Sie erscheinen und wie oft geklickt wird — in Ihren Daten, nicht in unserem Bericht. Und die Betreuung können Sie zum Monatsende beenden.

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