Ratgeber

Was tun, wenn die SEO-Agentur nicht liefert?

September 20, 2026 4 Min. Lesezeit

Vier Schritte, wenn Ihre SEO-Agentur nicht liefert: erstens die eigenen Zahlen unabhängig prüfen, zweitens konkret dokumentieren, was vereinbart aber nicht erbracht wurde, drittens schriftlich eine Frist zur Abhilfe setzen, viertens erst danach außerordentlich kündigen, falls sich nichts ändert. Wer direkt zu Schritt vier springt, riskiert eine rechtlich angreifbare Kündigung — §314 Abs. 2 BGB verlangt vor einer Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich eine vorherige Frist oder Abmahnung.

Zuerst die wichtigste Unterscheidung: fehlende Ergebnisse oder fehlende Arbeit?

Die meisten SEO-Betreuungsverträge sind Dienstverträge, keine Werkverträge — geschuldet ist laufende Tätigkeit, kein bestimmtes Ranking-Ergebnis, wie unser Ratgeber zum SEO-Vertrag im Detail erklärt. Das bedeutet: „Wir ranken nach sechs Monaten immer noch nicht auf Seite 1“ ist für sich genommen selten ein belastbarer Kündigungsgrund, weil niemand das versprechen durfte. „Die vereinbarte monatliche Inhaltsarbeit und das Bewertungsmanagement wurden seit vier Monaten nachweislich nicht durchgeführt“ ist dagegen ein handfester Vertragsverstoß. Der erste Schritt ist deshalb nicht die Kündigung, sondern die Klärung, welcher der beiden Fälle tatsächlich vorliegt.

Schritt 1: Die eigenen Zahlen unabhängig prüfen

Verlassen Sie sich nicht allein auf den Bericht der Agentur — prüfen Sie Klicks, Impressionen und Veröffentlichungsdaten direkt in Ihrer eigenen Google Search Console und Ihrem Google-Unternehmensprofil. Läuft die Search Console nicht auf Ihrem eigenen Konto, ist das selbst schon ein Warnsignal und sollte zuerst geklärt werden — wie Sie das prüfen, zeigt unser Ratgeber zur Search-Console-Inhaberschaft. Woran Sie einen aussagekräftigen von einem rein automatisierten Bericht unterscheiden, erklärt unser Ratgeber zur monatlichen Leistung einer SEO-Agentur.

Schritt 2: Konkret dokumentieren, was fehlt

Eine vage Unzufriedenheit reicht für eine Kündigung nicht aus — notieren Sie stattdessen konkrete Fälle mit Datum. Ein Beispiel für eine brauchbare Dokumentation:

Datum Vereinbart laut Vertrag Tatsächlich erfolgt
Jan–März Monatlicher Bericht mit Einordnung Kein Bericht erhalten
Februar Zwei neue Leistungsseiten Keine Veröffentlichung im Backend sichtbar
Laufend Aktives Bewertungsmanagement Letzte Antwort vor 5 Monaten

Diese Liste ist die Grundlage für Schritt 3 — ohne sie bleibt eine spätere Kündigung eine bloße Behauptung. Sichern Sie zusätzlich Belege in Textform: E-Mail-Verläufe mit unbeantworteten Nachfragen, Screenshots aus dem Google-Unternehmensprofil ohne neue Beiträge über mehrere Monate, oder die fehlenden Berichte selbst als Lücke im eigenen Postfach. Mündliche Zusagen aus einem Telefonat lassen sich im Zweifel nicht beweisen — schriftliche Nachfragen mit ausbleibender Antwort dagegen schon.

1. EigeneZahlen prüfen2. Konkretdokumentieren3. Frist setzen(Abmahnung)4. Erst dannkündigen

Die vier Schritte bauen aufeinander auf — jeder überspringt weniger rechtliches Risiko als der vorherige.

Schritt 3: Schriftlich eine Frist setzen, bevor Sie kündigen

Nach §314 Abs. 2 BGB ist eine Kündigung aus wichtigem Grund „erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig“ — nur bei besonders schweren Fällen darf sofort gekündigt werden. Eine brauchbare schriftliche Abmahnung benennt die konkreten Punkte aus Ihrer Dokumentation, setzt eine klare Frist (zwei Wochen sind üblich) und macht deutlich, dass bei erfolglosem Fristablauf die außerordentliche Kündigung folgt. Eine solche E-Mail schützt Sie doppelt: Reagiert die Agentur und liefert nach, ist das Problem gelöst; reagiert sie nicht, haben Sie den notwendigen Nachweis für Schritt 4 bereits in der Hand.

Schritt 4: Erst jetzt außerordentlich kündigen

Verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, steht Ihnen die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu — unabhängig von einer noch laufenden Mindestlaufzeit. Formulieren Sie die Kündigung selbst kurz und eindeutig: Verweisen Sie auf die vorherige Abmahnung, das ergebnislos verstrichene Datum der gesetzten Frist, und erklären Sie die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB. Wie eine solche Kündigung im Detail formuliert wird und was danach mit Zugängen und Inhalten passiert, erklärt unser Ratgeber zum SEO-Vertrag inklusive Kündigungsfristen-Rechner.

Situation Reicht meist für außerordentliche Kündigung Reicht meist nicht
Monatelang keine Berichte trotz Nachfrage Ja —
Vereinbarte Leistungsseiten nie veröffentlicht Ja —
Vollständiger Kommunikationsabbruch Ja —
Rankings nach 2 Monaten unverändert — Nein, zu früh und kein Erfolg geschuldet
Eine einzelne verspätete Antwort — Nein, kein wichtiger Grund allein

Was Sie für den Übergang zur nächsten Agentur vorbereiten sollten

Klären Sie parallel zur Kündigung, was Ihnen gehört: Domain, Hosting-Zugang, Inhalte und alle Konten sollten ohnehin auf Ihren eigenen Namen laufen. Ist das nicht der Fall, sichern Sie vor der Kündigung alle erreichbaren Daten und Exporte, solange der Zugriff noch besteht. Welche Fragen Sie einer neuen Agentur von Anfang an stellen sollten, damit sich diese Situation nicht wiederholt, zeigt unser Ratgeber mit 10 Fragen vor Vertragsabschluss. Eine vollständige Checkliste für den Übergang selbst — inklusive Zeitplan, damit dabei keine Rankings verloren gehen — liefert unser Ratgeber zum Agenturwechsel.

Die meisten dieser Eskalationen entstehen erst, weil zentrale Fragen — Zugänge, Berichtsrhythmus, Kündigungsfrist — vor Vertragsabschluss nie konkret geklärt wurden. Wer diese Punkte von Anfang an schriftlich festhält, hat im Ernstfall bereits die Grundlage für Schritt 2, statt sie erst nachträglich rekonstruieren zu müssen.

Eine vollständige Übersicht, wie growen laufende Betreuung monatlich kündbar ohne zusätzliche Kündigungsfrist gestaltet, finden Sie auf unserer Preise-Seite.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn meine SEO-Agentur nicht liefert?

Vier Schritte in dieser Reihenfolge: die eigenen Zahlen unabhängig prüfen, konkret dokumentieren, was vereinbart aber nicht geliefert wurde, schriftlich eine Frist zur Abhilfe setzen und erst danach außerordentlich kündigen, falls sich nichts ändert. Eine Kündigung ohne vorherige Frist ist rechtlich meist angreifbar.

Reicht es, keine Rankingerfolge zu haben, um fristlos zu kündigen?

Nein, in der Regel nicht. Die meisten SEO-Betreuungsverträge sind Dienstverträge nach §611 BGB — geschuldet ist laufende Arbeit, kein bestimmtes Ergebnis. Ausbleibende Rankings allein sind deshalb selten ein wichtiger Grund, ausbleibende vereinbarte Tätigkeit dagegen schon.

Muss ich vor einer außerordentlichen Kündigung eine Frist setzen?

In den meisten Fällen ja. §314 Abs. 2 BGB verlangt vor einer Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich eine erfolglose Frist zur Abhilfe oder eine erfolglose Abmahnung — nur bei besonders schweren Fällen ist die sofortige Kündigung ohne Vorwarnung zulässig.

Zur Zusammenarbeit

Was kostet das?

Eine Website mit eingerichtetem Google-Unternehmensprofil beginnt bei 1.890 €. Mit vier eigenen Leistungsseiten bei 3.490 €. Die laufende Betreuung kostet ab 490 € im Monat und ist monatlich kündbar. Alle Positionen einzeln finden Sie unter Preise.

Wie lange dauert es, bis ich etwas merke?

Das Google-Unternehmensprofil wirkt meist innerhalb von zwei bis sechs Wochen — dort kommen die ersten Anrufe her. Eigene Leistungsseiten brauchen drei bis sechs Monate, bis sie stabil ranken. Wer Ihnen Ergebnisse in zwei Wochen verspricht, verkauft Ihnen Anzeigen oder erzählt Ihnen etwas.

Bin ich an eine Laufzeit gebunden?

Nein. Die einmalige Erstellung ist ein abgeschlossenes Projekt. Die laufende Betreuung ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist über den Monat hinaus.

Was muss ich selbst dazu beitragen?

Ein bis zwei Stunden Ihrer Zeit. Wir brauchen Fotos aus Ihrem Betrieb, realistische Preisspannen und die Fragen, die Kunden Ihnen am Telefon stellen. Die Texte schreiben wir, Sie prüfen sie fachlich — das muss ohnehin über Ihren Tisch.

Wem gehört die Website am Ende?

Ihnen. Domain, Hosting-Zugang, Inhalte und alle Konten laufen auf Ihren Namen — auch wenn Sie die Zusammenarbeit beenden. Sie bekommen keine Mietlösung, aus der Sie nicht herauskommen.

Und wenn es nicht funktioniert?

Dann sehen Sie das als Erstes, nicht wir. Die Google Search Console richten wir auf Ihrem eigenen Konto ein. Dort steht, für welche Suchanfragen Sie erscheinen und wie oft geklickt wird — in Ihren Daten, nicht in unserem Bericht. Und die Betreuung können Sie zum Monatsende beenden.

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