Bei einem SEO-Vertrag entscheiden vor allem drei Angaben über die tatsächliche Bindung: die Mindestlaufzeit, die Kündigungsfrist und der Verlängerungsmechanismus. Zwölf Monate Mindestlaufzeit mit drei Monaten Kündigungsfrist vor Ablauf sind in der Branche üblich — alles darüber ist eher Kundenbindung als fachliche Notwendigkeit.
Werkvertrag oder Dienstvertrag: warum das für Sie wichtig ist
Die Bezeichnung „SEO-Vertrag“ sagt rechtlich nichts aus — entscheidend ist, was konkret geschuldet wird. Nach §611 BGB wird beim Dienstvertrag „zur Leistung der versprochenen Dienste“ verpflichtet — also laufende Tätigkeit, kein bestimmtes Ergebnis. Nach §631 BGB wird beim Werkvertrag dagegen „zur Herstellung des versprochenen Werkes“ verpflichtet — ein konkreter, abnahmefähiger Erfolg. Die meisten laufenden SEO-Betreuungsverträge sind Dienstverträge, weil kontinuierliche Arbeit vereinbart wird. Verspricht ein Vertrag dagegen einen bestimmten Erfolg — etwa eine feste Anzahl Backlinks oder eine Platzierung —, wird daraus ein Werkvertrag mit Abnahme- und Gewährleistungspflichten. Da niemand eine Platzierung tatsächlich zusichern kann, ist ein SEO-Werkvertrag mit Erfolgszusage in der Praxis riskant für beide Seiten — mehr dazu in unserem Ratgeber zur Rankinggarantie.
Mindestlaufzeit: wie lang ist üblich, wie lang ist zu lang
Eine gewisse Mindestlaufzeit ist fachlich begründbar: Erste Bewegungen sind nach 6 bis 12 Wochen realistisch, spürbare Effekte oft erst nach vier bis sechs Monaten. Eine Mindestlaufzeit von sechs bis zwölf Monaten deckt diesen Zeitraum ab. Zwölf- oder 24-Monats-Verträge mit zusätzlich langer Kündigungsfrist sind dagegen ein Warnsignal — dazu mehr in unserem Ratgeber zur seriösen SEO-Agentur.
Die Kündigungsfrist und die stille Verlängerungsfalle
Der eigentliche Trick steckt selten in der Mindestlaufzeit, sondern im Verlängerungsmechanismus. Typische Klausel: „Der Vertrag verlängert sich automatisch um zwölf weitere Monate, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.“ Das Kündigungsfenster liegt damit Monate vor dem Datum, an das man ohne Kalendererinnerung denkt — genau darauf ist die Klausel ausgelegt. Wer sie verpasst, steckt ungewollt in einem weiteren Jahr.
Ein grober Missstand hat dabei sogar rechtlich keinen Bestand: Nach §307 BGB sind Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie den Vertragspartner „entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen“. Diese Kontrolle gilt über §310 BGB auch zwischen Unternehmen, wenn auch mit Rücksicht auf branchenübliche Gepflogenheiten. Verlängert sich ein sechsmonatiger Vertrag automatisch um zwei weitere Jahre, ist das Missverhältnis zwischen ursprünglicher Laufzeit und Verlängerungsdauer ein Fall, den Gerichte als unangemessen einstufen — ein Freibrief für beliebig lange Verlängerungsklauseln ist es also auch bei Unternehmen nicht.
Ampel-Check: Welche Klauseln unbedenklich sind, welche nicht
| Klausel | Unbedenklich | Warnsignal |
|---|---|---|
| Mindestlaufzeit | 6–12 Monate | 24 Monate oder länger |
| Kündigungsfrist danach | 1 Monat oder monatlich kündbar | 3 Monate oder mehr zusätzlich zur Mindestlaufzeit |
| Automatische Verlängerung | Verlängerung um 1 Monat, jederzeit kündbar danach | Erneute 12-Monats-Bindung bei jeder Verlängerung |
| Sonderkündigung bei Nichtleistung | Ausdrücklich vorgesehen | Nicht erwähnt oder ausgeschlossen |
Außerordentliche Kündigung: Ihr Recht bei mangelhafter Leistung
Selbst eine bindende Mindestlaufzeit ist kein Freibrief für die Agentur. Nach §314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis wie ein laufender SEO-Betreuungsvertrag „aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist“ gekündigt werden — unabhängig davon, was der Vertrag zur regulären Laufzeit sagt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung bis zum vereinbarten Ende unter Abwägung beider Interessen unzumutbar wird: monatelang ausbleibende Berichte, nachweislich nicht erbrachte vereinbarte Leistungen oder ein vollständiger Kommunikationsabbruch fallen typischerweise darunter. Eine einzelne verzögerte Antwort reicht dafür nicht — dokumentieren Sie Ausfälle schriftlich, bevor Sie sich darauf berufen. Die konkreten Schritte von der Dokumentation über die notwendige Abmahnung bis zur Kündigung selbst zeigt unser Ratgeber: Was tun, wenn die SEO-Agentur nicht liefert?
Was ein fairer SEO-Vertrag stattdessen regelt
Statt langer Bindung gehören klare, überprüfbare Leistungsbeschreibungen in den Vertrag — was genau monatlich geliefert wird, woran der Fortschritt gemessen wird und was bei Kündigung mit Zugängen und Inhalten passiert. Eine vollständige Liste von Fragen für das Erstgespräch finden Sie in unserem Ratgeber mit 10 Fragen vor Vertragsabschluss.
Bei growen ist die einmalige Erstellung ein abgeschlossenes Projekt ohne Mindestlaufzeit, die laufende Betreuung monatlich kündbar ohne Kündigungsfrist über den Monat hinaus. Details dazu auf unserer Preise-Seite.