Vier Schritte, wenn Ihre SEO-Agentur nicht liefert: erstens die eigenen Zahlen unabhängig prüfen, zweitens konkret dokumentieren, was vereinbart aber nicht erbracht wurde, drittens schriftlich eine Frist zur Abhilfe setzen, viertens erst danach außerordentlich kündigen, falls sich nichts ändert. Wer direkt zu Schritt vier springt, riskiert eine rechtlich angreifbare Kündigung — §314 Abs. 2 BGB verlangt vor einer Kündigung aus wichtigem Grund grundsätzlich eine vorherige Frist oder Abmahnung.
Zuerst die wichtigste Unterscheidung: fehlende Ergebnisse oder fehlende Arbeit?
Die meisten SEO-Betreuungsverträge sind Dienstverträge, keine Werkverträge — geschuldet ist laufende Tätigkeit, kein bestimmtes Ranking-Ergebnis, wie unser Ratgeber zum SEO-Vertrag im Detail erklärt. Das bedeutet: „Wir ranken nach sechs Monaten immer noch nicht auf Seite 1“ ist für sich genommen selten ein belastbarer Kündigungsgrund, weil niemand das versprechen durfte. „Die vereinbarte monatliche Inhaltsarbeit und das Bewertungsmanagement wurden seit vier Monaten nachweislich nicht durchgeführt“ ist dagegen ein handfester Vertragsverstoß. Der erste Schritt ist deshalb nicht die Kündigung, sondern die Klärung, welcher der beiden Fälle tatsächlich vorliegt.
Schritt 1: Die eigenen Zahlen unabhängig prüfen
Verlassen Sie sich nicht allein auf den Bericht der Agentur — prüfen Sie Klicks, Impressionen und Veröffentlichungsdaten direkt in Ihrer eigenen Google Search Console und Ihrem Google-Unternehmensprofil. Läuft die Search Console nicht auf Ihrem eigenen Konto, ist das selbst schon ein Warnsignal und sollte zuerst geklärt werden — wie Sie das prüfen, zeigt unser Ratgeber zur Search-Console-Inhaberschaft. Woran Sie einen aussagekräftigen von einem rein automatisierten Bericht unterscheiden, erklärt unser Ratgeber zur monatlichen Leistung einer SEO-Agentur.
Schritt 2: Konkret dokumentieren, was fehlt
Eine vage Unzufriedenheit reicht für eine Kündigung nicht aus — notieren Sie stattdessen konkrete Fälle mit Datum. Ein Beispiel für eine brauchbare Dokumentation:
| Datum | Vereinbart laut Vertrag | Tatsächlich erfolgt |
|---|---|---|
| Jan–März | Monatlicher Bericht mit Einordnung | Kein Bericht erhalten |
| Februar | Zwei neue Leistungsseiten | Keine Veröffentlichung im Backend sichtbar |
| Laufend | Aktives Bewertungsmanagement | Letzte Antwort vor 5 Monaten |
Diese Liste ist die Grundlage für Schritt 3 — ohne sie bleibt eine spätere Kündigung eine bloße Behauptung. Sichern Sie zusätzlich Belege in Textform: E-Mail-Verläufe mit unbeantworteten Nachfragen, Screenshots aus dem Google-Unternehmensprofil ohne neue Beiträge über mehrere Monate, oder die fehlenden Berichte selbst als Lücke im eigenen Postfach. Mündliche Zusagen aus einem Telefonat lassen sich im Zweifel nicht beweisen — schriftliche Nachfragen mit ausbleibender Antwort dagegen schon.
Die vier Schritte bauen aufeinander auf — jeder überspringt weniger rechtliches Risiko als der vorherige.
Schritt 3: Schriftlich eine Frist setzen, bevor Sie kündigen
Nach §314 Abs. 2 BGB ist eine Kündigung aus wichtigem Grund „erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig“ — nur bei besonders schweren Fällen darf sofort gekündigt werden. Eine brauchbare schriftliche Abmahnung benennt die konkreten Punkte aus Ihrer Dokumentation, setzt eine klare Frist (zwei Wochen sind üblich) und macht deutlich, dass bei erfolglosem Fristablauf die außerordentliche Kündigung folgt. Eine solche E-Mail schützt Sie doppelt: Reagiert die Agentur und liefert nach, ist das Problem gelöst; reagiert sie nicht, haben Sie den notwendigen Nachweis für Schritt 4 bereits in der Hand.
Schritt 4: Erst jetzt außerordentlich kündigen
Verstreicht die gesetzte Frist erfolglos, steht Ihnen die außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist zu — unabhängig von einer noch laufenden Mindestlaufzeit. Formulieren Sie die Kündigung selbst kurz und eindeutig: Verweisen Sie auf die vorherige Abmahnung, das ergebnislos verstrichene Datum der gesetzten Frist, und erklären Sie die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach §314 BGB. Wie eine solche Kündigung im Detail formuliert wird und was danach mit Zugängen und Inhalten passiert, erklärt unser Ratgeber zum SEO-Vertrag inklusive Kündigungsfristen-Rechner.
| Situation | Reicht meist für außerordentliche Kündigung | Reicht meist nicht |
|---|---|---|
| Monatelang keine Berichte trotz Nachfrage | Ja | — |
| Vereinbarte Leistungsseiten nie veröffentlicht | Ja | — |
| Vollständiger Kommunikationsabbruch | Ja | — |
| Rankings nach 2 Monaten unverändert | — | Nein, zu früh und kein Erfolg geschuldet |
| Eine einzelne verspätete Antwort | — | Nein, kein wichtiger Grund allein |
Was Sie für den Übergang zur nächsten Agentur vorbereiten sollten
Klären Sie parallel zur Kündigung, was Ihnen gehört: Domain, Hosting-Zugang, Inhalte und alle Konten sollten ohnehin auf Ihren eigenen Namen laufen. Ist das nicht der Fall, sichern Sie vor der Kündigung alle erreichbaren Daten und Exporte, solange der Zugriff noch besteht. Welche Fragen Sie einer neuen Agentur von Anfang an stellen sollten, damit sich diese Situation nicht wiederholt, zeigt unser Ratgeber mit 10 Fragen vor Vertragsabschluss. Eine vollständige Checkliste für den Übergang selbst — inklusive Zeitplan, damit dabei keine Rankings verloren gehen — liefert unser Ratgeber zum Agenturwechsel.
Die meisten dieser Eskalationen entstehen erst, weil zentrale Fragen — Zugänge, Berichtsrhythmus, Kündigungsfrist — vor Vertragsabschluss nie konkret geklärt wurden. Wer diese Punkte von Anfang an schriftlich festhält, hat im Ernstfall bereits die Grundlage für Schritt 2, statt sie erst nachträglich rekonstruieren zu müssen.
Eine vollständige Übersicht, wie growen laufende Betreuung monatlich kündbar ohne zusätzliche Kündigungsfrist gestaltet, finden Sie auf unserer Preise-Seite.