Das AggregateRating-Schema braucht laut Google drei Angaben: das bewertete Objekt mit Namen, den Durchschnittswert und mindestens eine Anzahl (Bewertungen oder Rezensenten). Sterne in der Suche entstehen daraus nur, wenn zusätzlich Googles Richtlinien erfüllt sind. Unsere Auswertung von 64 Top-Treffern zeigt, wie oft das schiefgeht: Nur 7 Seiten nutzen AggregateRating, zwei davon sind Unternehmen, die ihre eigenen Bewertungen auszeichnen, und der Rich Results Test meldete bei allen vier geprüften Seiten „gültig“, obwohl Googles Richtlinien selbst kontrollierte Bewertungen von Sternen ausschließen.
AggregateRating-Schema: Pflichtfelder und empfohlene Felder
Laut Googles Dokumentation zu Review-Snippets muss ein AggregateRating das bewertete Objekt benennen, einen Durchschnittswert angeben und mindestens eine der beiden Anzahlen nennen. Die Tabelle fasst die Felder zusammen:
| Feld | Status | Was Google verlangt |
|---|---|---|
| itemReviewed, Name | Pflicht | Das bewertete Objekt mit Namen, bei Verschachtelung der Name des übergeordneten Typs |
| ratingValue | Pflicht | Durchschnitt, Standardskala 1 bis 5, Dezimalpunkt statt Komma (4.4) |
| ratingCount oder reviewCount | Pflicht, mindestens eines | Anzahl der Bewertungen beziehungsweise der Rezensenten |
| bestRating, worstRating | Empfohlen | Skala der Bewertung, ohne Angabe gilt 5 und 1 |
So sieht ein vollständiger Block für den Webshop einer Tischlerei aus, die einen Esstisch verkauft:
{
"@context": "https://schema.org",
"@type": "Product",
"name": "Esstisch Eiche massiv",
"aggregateRating": {
"@type": "AggregateRating",
"ratingValue": 4.6,
"bestRating": 5,
"ratingCount": 23
}
}
Zwei Details führen häufig zu Fehlern. Erstens verlangt Google bei Dezimalzahlen einen Punkt statt eines Kommas, also 4.6 und nicht 4,6. Zweitens steht die Bewertung hier direkt im Produkt-Block, deshalb entfällt itemReviewed, der Name des Produkts bleibt aber Pflicht. Was strukturierte Daten grundsätzlich leisten, erklärt unser Ratgeber zu strukturierten Daten.
Für welche Typen Google Sterne vorsieht
Die Dokumentation führt unter anderem Product, Event, Course, Recipe, Book, Movie und Software App auf. LocalBusiness und Organization stehen dort mit einer Einschränkung: nur für Seiten, die Bewertungen über andere lokale Unternehmen beziehungsweise Organisationen erfassen. Für Handwerksbetriebe ergibt sich daraus folgendes Bild:
| Typ | Eignung für Handwerksbetriebe | Hinweis |
|---|---|---|
| Product | Ja, bei eigenem Webshop | Bewertungen echter Käufer zu einem bestimmten Produkt |
| Event, Course | Ja, bei Kursen oder Veranstaltungen | Bewertung muss sich auf genau diese Veranstaltung beziehen |
| LocalBusiness | Nein, für den eigenen Betrieb | Nur für Seiten, die Bewertungen über andere lokale Unternehmen erfassen |
| Organization | Nein, für den eigenen Betrieb | Nur für Seiten, die Bewertungen über andere Organisationen erfassen |
Ein Beispiel zur Einordnung: Eine Tischlerei mit Webshop darf Käuferbewertungen zu einem Esstisch auszeichnen, ein Elektrobetrieb dagegen nicht die Kundenbewertungen über sich selbst. Welche Wege zu Sternen für Betriebe tatsächlich offenstehen, erklärt unser Ratgeber zur Sternebewertung in den Suchergebnissen.
Die Richtlinien, an denen Sterne scheitern
Neben den Pflichtfeldern nennt Google mehrere Regeln, die Seiten von Sternen ausschließen können:
- Bewertung sichtbar machen: Der Gesamtwert muss für Besucher auf der Seite zu sehen sein, nicht nur im Markup stehen.
- Ein konkretes Objekt bewerten: Die Bewertung bezieht sich auf einen bestimmten Artikel oder eine bestimmte Leistung, nicht auf eine ganze Kategorie.
- Keine fremden Bewertungen zusammenrechnen: Bewertungen oder Ratings von anderen Websites dürfen nicht zu einem eigenen Gesamtwert aggregiert werden.
- Keine gefälschten oder nicht offengelegten bezahlten Bewertungen: Bewertungen gegen Rabatt, Gutscheine oder Geld müssen klar als solche gekennzeichnet sein.
- Keine selbst kontrollierten Bewertungen bei Unternehmen: Kontrolliert das bewertete Unternehmen die Bewertungen über sich selbst, sind seine Seiten mit LocalBusiness- oder Organization-Markup von Sternen ausgeschlossen, auch bei eingebetteten Widgets mit Google- oder Facebook-Bewertungen.
Ein Beispiel zur Einordnung: Ein Betrieb bindet ein Widget mit seinen Google-Bewertungen auf der Startseite ein und ergänzt ein AggregateRating mit demselben Durchschnitt. Das Markup ist technisch sauber, gilt aber trotzdem als selbst kontrolliert, und Sterne sind ausgeschlossen. Warum Betriebe ihre Sterne stattdessen über das Google-Profil bekommen, zeigt unser Ratgeber Google-Bewertungen bekommen.
Das ist mehr als ein Schönheitsfehler: Google weist in der Dokumentation darauf hin, dass bei Verstößen gegen diese Richtlinien eine manuelle Maßnahme möglich ist. Nach der Behebung lässt sich laut Google eine erneute Prüfung beantragen. Wer unsicher ist, ob eine Bewertungsquelle erlaubt ist, verzichtet im Zweifel lieber auf das Markup, denn ohne Markup kann diese Richtlinie auch nicht verletzt werden.
Eigene Auswertung: Wer setzt AggregateRating ein und wie sauber?
Wir haben bei 64 Top-Treffern aus unseren Handwerks-Stichproben (Kostenratgeber, lokale Betriebs-Websites und Verzeichnisse) im ausgelieferten HTML nach AggregateRating gesucht und die Seiten mit Fund im Rich Results Test geprüft:
Anteil der Seiten mit der jeweiligen Eigenschaft. Dunkelgrün: Verbreitung und Pflichtfelder, hellgrün: Teilmengen der 7 Seiten mit AggregateRating. Die übrigen zwei Seiten ordnen die Bewertung einem Produkt beziehungsweise einem Artikel zu.
Nur 7 von 64 Seiten, also 11 Prozent, setzen AggregateRating ein. Die Pflichtangaben sind bei allen sieben vorhanden, bei einer fehlt bestRating, was unkritisch ist, weil Google dann eine 5er-Skala annimmt. Auffällig ist die Herkunft: Zwei Seiten gehören Unternehmen, die sich selbst bewerten, drei sind Verzeichnisse mit Bewertungen über andere Betriebe, und bei einer Seite steht ein Durchschnitt von 4.972222222222222 ungerundet im Markup. Der Rich Results Test meldete bei allen vier geprüften Seiten Review snippets als gültig, auch bei den beiden, die ihre eigenen Bewertungen auszeichnen. Das bestätigt, was wir im Ratgeber zum Rich Results Test beschrieben haben: Gültig heißt berechtigt, nicht angezeigt. Zwei Einschränkungen gehören dazu: Es sind nur 64 Seiten, und ob Google bei den einzelnen Seiten tatsächlich Sterne zeigt, haben wir nicht geprüft.
So entscheiden Sie, ob AggregateRating für Sie infrage kommt
Die Entscheidung folgt drei Fragen. Wessen Bewertungen sind es: Stammen sie von Käufern eines Produkts in Ihrem Shop, passt das Markup, handelt es sich um Bewertungen über Ihren eigenen Betrieb, bringt es keine Sterne. Wer erfasst sie: Erfasst Ihre Seite die Bewertungen selbst von Nutzern, ist das zulässig, kommen sie von anderen Websites, dürfen sie nicht zusammengerechnet werden. Und sind sie sichtbar: Wert und Anzahl müssen auf der Seite stehen. Für den eigenen Betrieb liefert das Google-Unternehmensprofil die Sterne, wie viele Bewertungen dafür realistisch sind, zeigt unser Ratgeber zu Google-Bewertungen. Die Eigenschaften einer LocalBusiness-Auszeichnung ohne Bewertungsfeld stehen im Ratgeber zum LocalBusiness-Schema.
Interaktiv: Darf ich diese Bewertungen auszeichnen?
Wählen Sie Ihre Situation:
Fazit: Erst die Richtlinien, dann das Markup
Das AggregateRating-Schema ist technisch schnell umgesetzt, entscheidend sind aber Googles Richtlinien: Wer bewertet wird, wer die Bewertungen kontrolliert und ob sie sichtbar sind. Für Produkte im Webshop und Portale mit Bewertungen über andere funktioniert das Markup, für die Kundenbewertungen des eigenen Handwerksbetriebs nicht. Der Rich Results Test hilft bei der Syntax, nicht bei dieser Frage.