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SEO für Massagepraxen

Sie arbeiten sorgfältig, Ihre Kunden kommen wieder, und trotzdem stehen Sie in der Suche hinter Wellnesshotels und Gutscheinportalen. Und wenn Sie schreiben wollen, was Ihre Behandlung tatsächlich bewirkt, wird es rechtlich heikel.

Ein Mann sitzt seit Jahren am Schreibtisch und hat abends einen steifen Nacken. Kein Arzt, kein Rezept, er will einfach, dass es besser wird — und würde selbst zahlen.

Er googelt „Massage Nacken Verspannung [Stadt]” und findet zwei Praxen und drei Hotels. Er ruft dort an, wo beschrieben steht, wie eine Behandlung abläuft und was sie kostet. Nicht dort, wo „Wohlfühlmomente” steht.

SEO für Massagepraxen hat eine Besonderheit, die keine der anderen Wellnessbranchen so scharf kennt: Ihre Berufsbezeichnung entscheidet darüber, was Sie schreiben dürfen. Und die Grenze wird häufiger überschritten, als den Betroffenen bewusst ist.

Was Sie wahrscheinlich schon versucht haben

Wir verkaufen über Gutscheinportale

Bringt Volumen zu Weihnachten und Muttertag, aber mit Provision und Kunden, die einmal kommen und nicht wieder. Der Stammkunde, der alle vier Wochen erscheint, kommt über eigene Sichtbarkeit.

Unsere Website beschreibt unsere Wohlfühlangebote

„Wohlfühlmomente”, „Auszeit vom Alltag”, „Wellnessoase” — danach sucht niemand. Gesucht wird nach dem Problem: Nacken, Rücken, Kopfschmerz, Schwangerschaft, Sport.

Eine Agentur wollte für uns über Beschwerden schreiben

Und genau da liegt das Risiko. Wenn Sie kein Heilberuf sind, dürfen Sie keine Behandlung von Krankheiten anbieten oder bewerben — das wäre unerlaubte Heilkunde, unabhängig davon, wie gut Ihre Arbeit ist.

Die Grenze, die alles bestimmt

Entscheidend ist Ihre Qualifikation. Masseure und medizinische Bademeister gehören zu den Gesundheitsfachberufen und können auf ärztliche Verordnung tätig werden. Wer als Wellness- oder Entspannungsmasseur gewerblich arbeitet, darf das nicht — und darf entsprechend auch nicht mit der Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen werben. Zuwiderhandlungen fallen unter das Heilpraktikergesetz und das Heilmittelwerbegesetz und werden abgemahnt. Was in beiden Fällen zulässig ist: Techniken beschreiben, Ablauf erklären, Dauer und Preis nennen, Entspannung und Wohlbefinden thematisieren. Verbindlich ist Ihre Rechtsberatung — wir bauen die Inhalte innerhalb dieses Rahmens und markieren, wo eine Prüfung nötig ist.

Wie Kunden suchen

“massage nacken verspannung [stadt]” “schwangerschaftsmassage [stadt]” “sportmassage nach lauftraining” “massage gutschein [stadt] kaufen” “medizinische massage ohne rezept möglich”

Fast alle Suchen sind anlassbezogen: ein Körperteil, eine Lebenssituation, ein Sport. Das ist Ihr Vorteil, denn danach lässt sich zulässig schreiben — solange Sie beim Anlass bleiben und keine Wirkung bei einer Erkrankung behaupten. Dazu kommt das Gutscheingeschäft, das zweimal im Jahr stark ansteigt und planbar ist.

Was in Massagepraxen zählt

  • Eine Seite je Anlass, nicht je Technik. „Nach langem Sitzen”, „In der Schwangerschaft”, „Für Läufer” — statt „Lomi Lomi” und „Hot Stone”. Techniken gehören in die Beschreibung, nicht in die Überschrift.
  • Qualifikation klar benennen. Ausbildung, Berufsbezeichnung, ob Sie auf Verordnung arbeiten. Das schafft Vertrauen und zieht gleichzeitig die rechtliche Grenze, in der Sie sich bewegen.
  • Preise und Dauer vollständig. 30, 60, 90 Minuten, was jeweils enthalten ist, Aufpreise. Wird gesucht und selten beantwortet.
  • Gutscheine als eigene Seite. Vor Weihnachten und Muttertag ein erheblicher Umsatzanteil. Mit Sofortkauf oder mindestens klarer Anleitung, wie es geht.
  • Terminweg ohne Hürde. Onlinebuchung oder mindestens ein Formular. Diese Kundschaft entscheidet abends und will nicht telefonieren.
  • Ablauf beschreiben. Was anziehen, wie lange vorher da sein, was passiert in der ersten Behandlung. Nimmt Erstkunden die Unsicherheit — bei körpernaher Arbeit ein wichtiger Punkt.

Wir prüfen Sichtbarkeit und Risiken zugleich

Für welche Anlässe erscheinen Sie heute — und enthält Ihre bestehende Seite Formulierungen, die angreifbar sind? Beides sagen wir Ihnen im Gespräch.

Kostenloses Angebot anfragen 15 Minuten · kostenlos · wir kennen die Heilkunde-Grenze

Welche Seiten wir für Sie bauen

Zugang

Eine Seite je Anlass

Sitzen, Sport, Schwangerschaft, Schlafprobleme. Zulässig formuliert, ohne Wirkversprechen.

Vertrauen

Qualifikation und Ablauf

Ausbildung, Berufsbezeichnung, erste Behandlung, was mitbringen.

Saison

Gutscheine

Kauf, Gültigkeit, Zustellung. Zweimal im Jahr ein erheblicher Umsatzanteil.

Basis

Preise und Terminbuchung

Vollständige Liste, Dauer, Ausfallregelung, Buchungsweg.

Noch Einwände? Berechtigt.

Ohne Aussagen zur Wirkung kann ich nicht verkaufen

Sie können den Anlass beschreiben, den Ablauf, die Technik, das Gefühl danach. Das reicht — Kunden mit Nackenverspannung erkennen sich in einer Beschreibung ihres Alltags wieder, nicht in einem Heilversprechen.

Meine Wettbewerber schreiben genau das aber

Ein Teil von ihnen wird deswegen abgemahnt — solche Fälle kommen von Wettbewerbern und Verbänden, nicht von Behörden. Es braucht nur einen. Wir bauen Ihnen keine Seite, die Sie Geld kostet.

Ich bin ausgebucht, mehr Kunden brauche ich nicht

Dann geht es um Planbarkeit: Gutscheine, Terminbuchung, Ausfallregelung und Stammkundenbindung statt Einmalkunden aus Portalen. Das ist derselbe Aufwand mit besserem Ergebnis.

Zeitrahmen

Unternehmensprofil und Ortssuchen: zwei bis sechs Wochen, bei Ihnen der wichtigste Hebel. Anlassbezogene Seiten zwei bis vier Monate. Das Gutscheinthema sollte drei Monate vor der Saison stehen, also im September.

Was es kostet

Website mit Unternehmensprofil ab 1.890 €. Mit vier Anlassseiten und Gutscheinbereich ab 3.490 €. Laufende Betreuung ab 390 € im Monat, monatlich kündbar. Alle Preise.

Fünfzehn Minuten für eine klare Einschätzung

Welche Anlässe in Ihrer Region gesucht werden, was Sie darüber schreiben dürfen und womit wir anfangen würden.

Termin anfragen Antwort werktags in der Regel innerhalb einer Stunde

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Zur Zusammenarbeit

Was kostet das?

Eine Website mit eingerichtetem Google-Unternehmensprofil beginnt bei 1.890 €. Mit vier eigenen Leistungsseiten bei 3.490 €. Die laufende Betreuung kostet ab 390 € im Monat und ist monatlich kündbar. Alle Positionen einzeln finden Sie unter Preise.

Wie lange dauert es, bis ich etwas merke?

Das Google-Unternehmensprofil wirkt meist innerhalb von zwei bis sechs Wochen — dort kommen die ersten Anrufe her. Eigene Leistungsseiten brauchen drei bis sechs Monate, bis sie stabil ranken. Wer Ihnen Ergebnisse in zwei Wochen verspricht, verkauft Ihnen Anzeigen oder erzählt Ihnen etwas.

Bin ich an eine Laufzeit gebunden?

Nein. Die einmalige Erstellung ist ein abgeschlossenes Projekt. Die laufende Betreuung ist monatlich kündbar, ohne Mindestlaufzeit und ohne Kündigungsfrist über den Monat hinaus.

Was muss ich selbst dazu beitragen?

Ein bis zwei Stunden Ihrer Zeit. Wir brauchen Fotos aus Ihrem Betrieb, realistische Preisspannen und die Fragen, die Kunden Ihnen am Telefon stellen. Die Texte schreiben wir, Sie prüfen sie fachlich — das muss ohnehin über Ihren Tisch.

Wem gehört die Website am Ende?

Ihnen. Domain, Hosting-Zugang, Inhalte und alle Konten laufen auf Ihren Namen — auch wenn Sie die Zusammenarbeit beenden. Sie bekommen keine Mietlösung, aus der Sie nicht herauskommen.

Und wenn es nicht funktioniert?

Dann sehen Sie das als Erstes, nicht wir. Die Google Search Console richten wir auf Ihrem eigenen Konto ein. Dort steht, für welche Suchanfragen Sie erscheinen und wie oft geklickt wird — in Ihren Daten, nicht in unserem Bericht. Und die Betreuung können Sie zum Monatsende beenden.

Bereit, gefunden zu werden?

Kostenloses, unverbindliches Erstgespräch — 15 Minuten, die zeigen, wo Sie heute stehen.

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