Sie arbeiten sorgfältig, Ihre Kunden kommen wieder, und trotzdem stehen Sie in der Suche hinter Wellnesshotels und Gutscheinportalen. Und wenn Sie schreiben wollen, was Ihre Behandlung tatsächlich bewirkt, wird es rechtlich heikel.
Ein Mann sitzt seit Jahren am Schreibtisch und hat abends einen steifen Nacken. Kein Arzt, kein Rezept, er will einfach, dass es besser wird — und würde selbst zahlen.
Er googelt „Massage Nacken Verspannung [Stadt]” und findet zwei Praxen und drei Hotels. Er ruft dort an, wo beschrieben steht, wie eine Behandlung abläuft und was sie kostet. Nicht dort, wo „Wohlfühlmomente” steht.
SEO für Massagepraxen hat eine Besonderheit, die keine der anderen Wellnessbranchen so scharf kennt: Ihre Berufsbezeichnung entscheidet darüber, was Sie schreiben dürfen. Und die Grenze wird häufiger überschritten, als den Betroffenen bewusst ist.
Was Sie wahrscheinlich schon versucht haben
Bringt Volumen zu Weihnachten und Muttertag, aber mit Provision und Kunden, die einmal kommen und nicht wieder. Der Stammkunde, der alle vier Wochen erscheint, kommt über eigene Sichtbarkeit.
„Wohlfühlmomente”, „Auszeit vom Alltag”, „Wellnessoase” — danach sucht niemand. Gesucht wird nach dem Problem: Nacken, Rücken, Kopfschmerz, Schwangerschaft, Sport.
Und genau da liegt das Risiko. Wenn Sie kein Heilberuf sind, dürfen Sie keine Behandlung von Krankheiten anbieten oder bewerben — das wäre unerlaubte Heilkunde, unabhängig davon, wie gut Ihre Arbeit ist.
Die Grenze, die alles bestimmt
Entscheidend ist Ihre Qualifikation. Masseure und medizinische Bademeister gehören zu den Gesundheitsfachberufen und können auf ärztliche Verordnung tätig werden. Wer als Wellness- oder Entspannungsmasseur gewerblich arbeitet, darf das nicht — und darf entsprechend auch nicht mit der Behandlung von Beschwerden oder Erkrankungen werben. Zuwiderhandlungen fallen unter das Heilpraktikergesetz und das Heilmittelwerbegesetz und werden abgemahnt. Was in beiden Fällen zulässig ist: Techniken beschreiben, Ablauf erklären, Dauer und Preis nennen, Entspannung und Wohlbefinden thematisieren. Verbindlich ist Ihre Rechtsberatung — wir bauen die Inhalte innerhalb dieses Rahmens und markieren, wo eine Prüfung nötig ist.
Wie Kunden suchen
Fast alle Suchen sind anlassbezogen: ein Körperteil, eine Lebenssituation, ein Sport. Das ist Ihr Vorteil, denn danach lässt sich zulässig schreiben — solange Sie beim Anlass bleiben und keine Wirkung bei einer Erkrankung behaupten. Dazu kommt das Gutscheingeschäft, das zweimal im Jahr stark ansteigt und planbar ist.
Was in Massagepraxen zählt
- Eine Seite je Anlass, nicht je Technik. „Nach langem Sitzen”, „In der Schwangerschaft”, „Für Läufer” — statt „Lomi Lomi” und „Hot Stone”. Techniken gehören in die Beschreibung, nicht in die Überschrift.
- Qualifikation klar benennen. Ausbildung, Berufsbezeichnung, ob Sie auf Verordnung arbeiten. Das schafft Vertrauen und zieht gleichzeitig die rechtliche Grenze, in der Sie sich bewegen.
- Preise und Dauer vollständig. 30, 60, 90 Minuten, was jeweils enthalten ist, Aufpreise. Wird gesucht und selten beantwortet.
- Gutscheine als eigene Seite. Vor Weihnachten und Muttertag ein erheblicher Umsatzanteil. Mit Sofortkauf oder mindestens klarer Anleitung, wie es geht.
- Terminweg ohne Hürde. Onlinebuchung oder mindestens ein Formular. Diese Kundschaft entscheidet abends und will nicht telefonieren.
- Ablauf beschreiben. Was anziehen, wie lange vorher da sein, was passiert in der ersten Behandlung. Nimmt Erstkunden die Unsicherheit — bei körpernaher Arbeit ein wichtiger Punkt.
Wir prüfen Sichtbarkeit und Risiken zugleich
Für welche Anlässe erscheinen Sie heute — und enthält Ihre bestehende Seite Formulierungen, die angreifbar sind? Beides sagen wir Ihnen im Gespräch.
Kostenloses Angebot anfragen 15 Minuten · kostenlos · wir kennen die Heilkunde-GrenzeWelche Seiten wir für Sie bauen
Eine Seite je Anlass
Sitzen, Sport, Schwangerschaft, Schlafprobleme. Zulässig formuliert, ohne Wirkversprechen.
Qualifikation und Ablauf
Ausbildung, Berufsbezeichnung, erste Behandlung, was mitbringen.
Gutscheine
Kauf, Gültigkeit, Zustellung. Zweimal im Jahr ein erheblicher Umsatzanteil.
Preise und Terminbuchung
Vollständige Liste, Dauer, Ausfallregelung, Buchungsweg.
Noch Einwände? Berechtigt.
Sie können den Anlass beschreiben, den Ablauf, die Technik, das Gefühl danach. Das reicht — Kunden mit Nackenverspannung erkennen sich in einer Beschreibung ihres Alltags wieder, nicht in einem Heilversprechen.
Ein Teil von ihnen wird deswegen abgemahnt — solche Fälle kommen von Wettbewerbern und Verbänden, nicht von Behörden. Es braucht nur einen. Wir bauen Ihnen keine Seite, die Sie Geld kostet.
Dann geht es um Planbarkeit: Gutscheine, Terminbuchung, Ausfallregelung und Stammkundenbindung statt Einmalkunden aus Portalen. Das ist derselbe Aufwand mit besserem Ergebnis.
Zeitrahmen
Unternehmensprofil und Ortssuchen: zwei bis sechs Wochen, bei Ihnen der wichtigste Hebel. Anlassbezogene Seiten zwei bis vier Monate. Das Gutscheinthema sollte drei Monate vor der Saison stehen, also im September.
Was es kostet
Website mit Unternehmensprofil ab 1.890 €. Mit vier Anlassseiten und Gutscheinbereich ab 3.490 €. Laufende Betreuung ab 390 € im Monat, monatlich kündbar. Alle Preise.
Fünfzehn Minuten für eine klare Einschätzung
Welche Anlässe in Ihrer Region gesucht werden, was Sie darüber schreiben dürfen und womit wir anfangen würden.
Termin anfragen Antwort werktags in der Regel innerhalb einer Stunde